23. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
1. Lässt der Mieter nicht nur Gerümpel sondern z.B. Waschmaschine und Einbauküche in der zu räumenden Wohnung zurück, liegt nur eine unzulässige Teilräumung vor. 2. Empfiehlt der Makler das Zurücklassen der Einbauzeile in der Küche, ersetzt dies nicht die Zustimmung des Vermieters. 3. Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung ist bei unvollständiger Räumung nicht von einer Fristsetzung oder Beseitigungsaufforderung abhängig. Urteil vom 21.11.2012, Az. 1 S 208/12
23. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Führen winterliche Witterungsverhältnisse ausnahmsweise in einem sonst eher schneearmen Gebiet für aufmerksame Verkehrsteilnehmer klar erkennbar zu auch auf den Hausdächern liegendem Schnee, braucht der Parkplatzmieter nicht mittels eines zusätzlichen Warnschildes auf die grundsätzliche Gefahr, dass sich Dachlawinen lösen können, hingewiesen zu werden, weil einem solchen Schild kein über das Erkennenkönnen der Gefahrenlage mit bloßem Auge hinausgehender Informationswert innewohnt. Entsprechend braucht der Gebäudeeigentümer vermietete Hausparkplätze in einer solchen Situation auch nicht…
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23. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Der Unterlassungsanspruch wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums kann nicht verjähren, solange die Zuwiderhandlung, nämlich die zweckbestimmungswidrige Nutzung, noch andauert. LG Hamburg, Urteil vom 24.04.2013, Az. 318 S 49/12
23. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Vermietet ein Mieter seine Wohnung unberechtigt weiter und leugnet dies auf Anfrage des Vermieters, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter so zerstört, dass eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung möglich ist. Urteil vom 25.04.2013, Az. 423 C 29146/12
23. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
1. Macht der Mieter einen Mangel hinsichtlich der Bausubstanz geltend, ist darauf abzustellen, welche baulichen Anforderungen er bei Vertragsschluss erwarten darf, wobei grundsätzlich der Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes maßgeblich ist. 2. Der Mieter einer Altbauwohnung kann nicht ohne weiteres erwarten, dass der zur Wohnung gehörende Keller trocken und zur Lagerung feuchtigkeitsempfindlicher Gegenstände geeignet ist. Zwar gelten auch in Altbauwohnungen gewisse vom Vermieter einzuhaltende Mindeststandards. Insbesondere trifft den Vermieter dabei…
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