Archive: 15. August 2014

VG Gelsenkirchen: Abstinenzzeit von mindestens 6 Monaten nach Trunkenheitsfahrt

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Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,75 Promille belegt einen Alkoholmissbrauch des Betroffenen. Die Wiederherstellung der Fahreignung erfordert eine ausreichende Änderung des Trinkverhaltens. Dazu ist Alkoholabstinenz erforderlich. In der Regel sollte eine Abstinenzzeit ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate betragen. Urteil vom 21.05.2014, Az. 7 K 6071/13

BGH: Bis 2011 kein Mitverschulden durch Nichttragen eines Fahrradhelms

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Der Schadensersatzanspruch eines Radfahrers, der im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen erlitten hat, die durch das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht verhindert, wohl aber hätten gemildert werden können, ist jedenfalls bei Unfallereignissen bis zum Jahr 2011 grundsätzlich nicht wegen Mitverschuldens gemäß § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gemindert. Urteil vom 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13

AG Hanau: Vermieter von Wohnraum schuldet grundsätzlich die Beheizung der Mietsache

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Der Vermieter von Wohnraum schuldet grundsätzlich die Beheizung der Mietsache und somit auch die Brennstoffversorgung. Will er diese auf den Mieter umlegen (Betriebskostenumlage) oder soll der Mieter den Brennstoff selbst beschaffen (Selbstversorgung), so bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung hierzu, die sich im Einzelfall auch konkludent aus den konkreten Umständen ergeben kann. Das gilt ebenfalls bei Einfamilienhäusern; eine generelle Vermutung zugunsten einer Selbstversorgung existiert auch hier nicht. Urteil vom 25.06.2014, Az….

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LG Saarbrücken: Störereigenschaft der WEG-Gemeinschaft

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1. Die Klage des Eigentümers des beeinträchtigten Nachbargrundstücks auf Beseitigung einer Störung, die von dem Grundstück von Wohnungseigentümern ausgeht, ist nicht gegen die Wohnungseigentümer als Miteigentümer des störenden Grundstücks, sondern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. 2. Denn nicht die Miteigentümer, sondern die gemäß § 10 VI WEG teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ist sowohl für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht als auch für den ordnungsgemäßen und gefahrfreien Zustand des Grundstücks verantwortlich. 3. Wirkt sich…

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LG München I: Kein Suspensiveffekt der Beschlussanfechtungsklage

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Beschlüsse der Wohnungseigentümer sind, von Fällen der Nichtigkeit abgesehen, gem. § 23 IV 2 WEG gültig, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt sind. Hieraus folgt, dass der Verwalter nach § 27 I Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet ist, den Eigentümerbeschluss auszuführen, also die beschlossene Maßnahme in Auftrag zu geben. Urteil vom 09.12.2013, Az. 1 T 25152/13