Inkasso

Die Überschreitung von Zahlungsfristen ist inzwischen gängige Praxis geworden. Ausstehende Forderungen können Sie an die Grenze Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bringen.
Deshalb sollten Sie bereits bei geringfügiger Überschreitung von Zahlungszielen sofort reagieren. Die Chance, noch zu ihrem Geld zu kommen, ist umso größer, je weniger Zeit seit Fälligkeit der Forderung vergangen ist. Je älter die Forderung ist, desto geringer ist die Chance, sie beizutreiben.

Vertrauenswürdige Inkassounternehmen liefern gute Arbeit. Wird jedoch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erforderlich bzw. legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, sind die Möglichkeiten der Inkassobüros erschöpft. Außerdem sind die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens anfallenden Kosten oft nur noch in der Höhe zu erstatten, die bei einer sofortigen Beauftragung eines Rechtsanwalts angefallen wären.

Wird eine Forderung zuerst einem Inkassounternehmen übertragen und dann zur gerichtlichen Beitreibung an einen Anwalt weitergegeben, so sind nur die für den Rechtsanwalt anfallenden Kosten zu erstatten. Die Kosten für den Inkassoversuch hat der Gläubiger (Sie) zu tragen.
Durch die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei vermeiden Sie das Risiko der Nichtübernahme von Kosten. Die Beauftragung umfasst zunächst die Prüfung der Durchsetzbarkeit der Forderung unter Berücksichtigung bestehender Risiken.
Nach Beauftragung Ihrerseits führt unsere Anwaltskanzlei alle weiteren Schritte durch – also die weitere Mahnung, das Mahnverfahren, das eventuell erforderliche Klageverfahren sowie die sich anschließende Zwangsvollstreckung über uns.