28. Februar 2019
RAe Kasburg und Klein
1. Für die Umlage der Betriebskosten einer preisgebundenen Wohnung nach der Wohnfläche nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 NMV 1970 ist ebenso wie im Geltungsbereich des § 556a Abs. 1 S. 1 BGB auf die tatsächlichen Flächenverhältnisse abzustellen. 2. Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume weder im Rahmen einer Mietminderung noch bei der Abrechnung der Betriebskosten zu berücksichtigen, sofern die Nutzbarkeit der Räume…
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28. Februar 2019
RAe Kasburg und Klein
1. Allein der von einem Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch, der der Zweckbestimmung widerspricht, begründet noch keinen Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer. Diese können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch. 2. Aufgrund der höher zu erwartenden Fluktuation einer Arztpraxis im Vergleich zu einer Wohnung ist von einer größeren Störung der übrigen Wohnungseigentümer auszugehen. LG Frankfurt a.M., Beschluss v. 23.10.2017, Az. 2-09 S 49/17
28. Februar 2019
RAe Kasburg und Klein
Mieter haben Anspruch auf eine Abrechnung ihrer Heizkosten nach dem korrekten Verteilungsschlüssel. Sie können nicht darauf verwiesen werden, eine falsche Abrechnung abzuwarten und diese dann zu kürzen. Urteil v. 16.01.2019, Az. VIII ZR 113/17
6. Februar 2019
RAe Kasburg und Klein
Ein geltend gemachter, auf nachvollziehbaren Gründen beruhender Eigenbedarf kann die Kündigung eines Mietverhältnisses auch dann rechtfertigen, wenn die Mieterin sozial schlecht gestellt ist. Urteil v. 26.07.2018, Az. 433 C 19586/17
6. Februar 2019
RAe Kasburg und Klein
1. Für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, besteht ausnahmsweise keine geborene, sondern lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen der Wohnungseigentümer aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 I BGB stehen; das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherigen Zustands umfasst. 2. In Ausnahmefällen kann ein Beschluss, mit dem Individualansprüche der Wohnungseigentümer vergemeinschaftet werden, als…
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