BGH: Nachbar muss Birken nicht wegen Pollenflugs beseitigen
Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück wie etwa Pollenflug verlangen, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. Urteil v. 20.09.2019, Az. V ZR 218/18
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