Archive: 28. Februar 2017

OLG Hamm: Radfahrer muss Mitverursachung eines Sturzes durch Gegenverkehr beweisen

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Stürzt ein Radfahrer auf einer schmalen Straße mit Gegenverkehr, ohne dass eine Berührung mit dem entgegenkommenden Fahrzeug stattgefunden hat, muss dieser beweisen, dass sein Sturz durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit beeinflusst wurde. Die bloße Anwesenheit eines fahrenden Fahrzeugs an der Unfallstelle reicht insoweit nicht aus. Urteil v. 02.09.2016, Az. 9 U 14/16

BGH: Autokäufer muss bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel nicht abwarten

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Bemerkt der Käufer eines Gebrauchtwagens nach der Übergabe des Wagens ein gelegentliches Hängenbleiben des Kupplungspedals, kann er ohne Fristsetzung zur Nachbesserung nach § 440 Satz BGB unter dem Aspekt der „Unzumutbarkeit“ wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten und hat nicht erst ein weiteres Auftreten des Mangelsymptoms bei einer Testfahrt abzuwarten (sogenannter Vorführeffekt). Denn bei einem sporadisch klemmenden Kupplungspedal handele es sich um einen die Unfallgefahr signifikant erhöhenden sicherheitsrelevanten Mangel. Urteil vom 26.10.2016,…

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