AG Nürnberg: Taubenfüttern kann außerordentliche Kündigung durch Vermieter rechtfertigen

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Ein Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter trotz mehrmaliger Abmahnung das tägliche mehrfache Füttern von Tauben aus dem Fenster seiner Mietwohnung nicht einstellt. Urteil v. 08.04.2016, Az. 14 C 7772/15

Author: RAe Kasburg und Klein

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