OLG Hamm: Radfahrer muss Mitverursachung eines Sturzes durch Gegenverkehr beweisen

No Comments »

Stürzt ein Radfahrer auf einer schmalen Straße mit Gegenverkehr, ohne dass eine Berührung mit dem entgegenkommenden Fahrzeug stattgefunden hat, muss dieser beweisen, dass sein Sturz durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit beeinflusst wurde. Die bloße Anwesenheit eines fahrenden Fahrzeugs an der Unfallstelle reicht insoweit nicht aus. Urteil v. 02.09.2016, Az. 9 U 14/16

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.