23. Februar 2017
RAe Kasburg und Klein
Ein Käufer, dem der gekaufte Neuwagen mit einem (geringfügigen) Lackkratzer angeliefert wurde, darf das Fahrzeug „zurückweisen“. Er muss grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen noch das Fahrzeug abnehmen, bevor der Mangel beseitigt ist. Urteil vom 26.10.2016, Az. VIII ZR 211/15
23. Februar 2017
RAe Kasburg und Klein
Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion darf das vom Hersteller voreingestellte und auf dem Router angebrachte WLAN-Passwort grundsätzlich unverändert übernehmen und haftet dann nicht für Urheberrechtsverletzungen, die Dritte über den gehackten Internetanschluss begangen haben. Etwas anderes gilt laut Bundesgerichtshof nur, wenn der Hersteller das Passwort für mehrere Geräte verwendet hat. Urteil v. 24.11.2016, Az. I ZR 220/15