LG Duisburg: Außerordentliche Kündigung bei unwahren und diffamierenden Behauptungen des Mieters
Die Aufstellung unwahrer oder diffamierender Behauptungen des Mieters in Bezug auf den Vermieter stellt einen wichtigen Grund dar, der den Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Urteil v. 07.06.2016, Az. 6 O 219/13
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