LG München I: Kein Suspensiveffekt der Beschlussanfechtungsklage

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Beschlüsse der Wohnungseigentümer sind, von Fällen der Nichtigkeit abgesehen, gem. § 23 IV 2 WEG gültig, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt sind. Hieraus folgt, dass der Verwalter nach § 27 I Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet ist, den Eigentümerbeschluss auszuführen, also die beschlossene Maßnahme in Auftrag zu geben. Urteil vom 09.12.2013, Az. 1 T 25152/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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