22. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an den Nachweis eines behaupteten Mietvertrages, der dem Ersteigerer einer Wohnung von einem Angehörigen des ehemaligen Eigentümers entgegen gehalten wird, konkretisiert. Es muss in diesem Zusammenhang auch das Vorbringen des Ersteigeres berücksichtigt werden, der Mietvertrag sei von dem Angehörigen nur fingiert worden, um sich oder der Familie den Besitz der Wohnung ungeachtet der Zwangsversteigerung weiter zu erhalten. Urteil vom 18.09.2013, Az. VIII ZR 297/12
21. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger kann durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens gehemmt werden, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, gestellt worden ist. BGH, Urteil vom 20.06.2013, Az. VII ZR 71/11
21. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage (§ 43 Nr. 4 WEG) kann der Verwalter die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Vertretungsmacht gemäß § 27 II Nr. 2 WEG im Außenverhältnis umfassend vertreten und einen Rechtsanwalt beauftragen. BGH, Urteil vom 05.07.2013, Az. V ZR 241/12
21. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Auch bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht. BGH, Urteil vom 10.07.2013, Az. XII ZR 62/12
21. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Wer im Straßenverkehr «drängelt», muss künftig schon dann mit einem Bußgeld rechnen, wenn die vorwerfbare Dauer der Unterschreitung des im Straßenverkehr vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes mindestens drei Sekunden oder die Strecke der vorwerfbaren Unterschreitung mindestens 140 Meter beträgt. Beschluss d. OLG Hamm, Az.: 1 RBs 78/13 (rechtskräftig)