23. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Angesichts der nunmehr geringen Anschaffungskosten von internetfähigen Computern ist es, jedenfalls wenn in einem ausländischen Haushalt bereits ein rein beruflichen Zwecken dienender Laptop vorhanden ist, zumutbar, ein über das im Haus vorhandene Breitbandkabelnetz nicht in der gewünschten Intensität abbildbares besonderes Informationsbedürfnis (hier: Programme mit religiösen Inhalten, Sportkanal) über das ebenfalls im Haus vorhandene Internet zu befriedigen. LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.05.2013, Az. 2-13 S 75/12
23. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Wenn sich in einer Eigentümerversammlung Korrekturbedarf hinsichtlich der als Entwurf vom Verwalter vorgelegten Abrechnungen ergibt, müssen diese Korrekturen in dem Beschluss aufgenommen werden, damit jeder Eigentümer anhand des ursprünglichen Entwurfs und des anschließenden Beschlusstextes überprüfen kann, ob die beschlossene Korrektur dann auch in die zu überarbeitende Fassung der Abrechnungen eingeflossen sind. Urteil vom 15.03.2013, Az. 303a C 20/12
23. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Die Fällung eines großen, die Anlage prägenden Baumes, ist schon vom Wortlaut her schwerlich unter Instandsetzung oder Instandhaltung zu fassen. Eine solche Maßnahme sprengt den üblichen Rahmen. Von der Bedeutung vergleichbar ist eine solche Maßnahme eher einer baulichen Maßnahme wie der Errichtung oder dem Abbau eines Schuppens. Wegen der Bedeutung von großen Bäumen für das Gesamtbild einer Wohnungseigentumsanlage ist es auch sinnvoll, wenn das Fällen großer Bäume von den Wohnungseigentümern…
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22. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Der Vermieter ist nicht gehindert, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren als dem sich aus § 558b BGB ergebenden Zeitpunkt geltend zu machen. Rechte des Mieters, insbesondere das dem Mieter bei einer Mieterhöhung zustehende Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB, würden hierdurch nicht unzulässig beschnitten. Urteil vom 25.09.2013, Az. VIII ZR 280/12.
22. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Eine Wartungsklausel in den Bedingungen einer entgeltlichen Gebrauchtwagen-Garantie, die die Garantieansprüche des Käufers davon abhängig macht, dass er den Wagen in einer Vertragswerkstatt warten lässt, ist wegen unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Der Käufer kann sein Fahrzeug somit auch in einer freien Werkstatt warten lassen, ohne die Garantie zu verlieren. Urteil vom 25.09.2013, Az. VIII ZR 206/12