OLG Düsseldorf: Folgen der Dachlawinengefahr in einem «schneearmen Gebiet»

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Führen winterliche Witterungsverhältnisse ausnahmsweise in einem sonst eher schneearmen Gebiet für aufmerksame Verkehrsteilnehmer klar erkennbar zu auch auf den Hausdächern liegendem Schnee, braucht der Parkplatzmieter nicht mittels eines zusätzlichen Warnschildes auf die grundsätzliche Gefahr, dass sich Dachlawinen lösen können, hingewiesen zu werden, weil einem solchen Schild kein über das Erkennenkönnen der Gefahrenlage mit bloßem Auge hinausgehender Informationswert innewohnt. Entsprechend braucht der Gebäudeeigentümer vermietete Hausparkplätze in einer solchen Situation auch nicht zu sperren. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2013, Az. I-10 U 18/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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