Archive: 9. Dezember 2018

BGH: Bei älteren Wohnungen keine Mietminderung für aufgrund von Wärmebrücken bestehende Schimmelpilzgefahr

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Wärmebrücken in den Außenwänden sind nicht als Sachmangel einer Mietwohnung anzusehen, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht. Es besteht kein Anspruch auf Mietminderung unter anderem wegen der „Gefahr von Schimmelpilzbildung“. Urteile vom 05.12.2018, Az. VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18

LG Frankfurt a.M.: Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan

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1. Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die Bezeichnung „Wirtschaftsplan + Jahr“ bei der Beschlussfassung hinreichend bestimmt. 2. Vor der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan muss dieser den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. 3. Zur – hier von Amts wegen gewährten – Wiedereinsetzung in die versäumte Anfechtungsfrist bei einer Zustellung der Klage an den faktischen Verwalter. Urteil vom 01.11.2018, Az. 2-13 S 112/17