OLG Braunschweig: Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt vom Hauskauf trotz Gewährleistungsausschlusses
Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt berechtigt. Urteil v. 13.09.2018, Az. 9 U 51/17
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