BGH: Bestimmungen zu lebenslangem Wohnrecht der Mieter in Immobilienkaufvertrag als echter Vertrag zugunsten Dritter

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Bei im Kaufvertrag enthaltenen Bestimmungen zum lebenslangen Wohnrecht der Mieter kann es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB handeln, der dem Mieter der betreffenden Wohnung eigene Rechte gegenüber dem Käufer als neuem Vermieter einräumt. Urteil v. 14.11.2018, Az.: VIII ZR 109/18

Author: RAe Kasburg und Klein

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