OLG Frankfurt am Main: Schwere Pflichtverletzungen des Sohnes eines Mieters rechtfertigen keine fristlose Kündigung
Schwere Pflichtverletzungen des Sohnes eines Mieters können dem Mieter nicht per se zugerechnet werden und rechtfertigen allein keine fristlose Kündigung. In einem solchen Fall müsse die Vermieterin im Vorfeld zumindest eine Abmahnung erteilen. Beschluss vom 11.09.2018, Az. 2 U 55/18
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