Archive: 5. Juli 2016

LG Hamburg: Unterlassungsanspruch gegen den Eigentümer und dessen Mieter

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Vermietet ein Wohnungseigentümer seine Eigentumseinheit und macht der Mieter davon in einer Weise Gebrauch, die gegen die in der Teilungserklärung vereinbarte Zweckbestimmung verstößt, bestehen Unterlassungsansprüche sowohl gegen den vermietenden Eigentümer als mittelbaren Handlungsstörer als auch gegen den Mieter selbst. Dies gilt selbst dann, wenn das Verhalten des Mieters, das Gegenstand des Unterlassungsantrags ist, im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt ist, denn damit steht nicht fest, dass der vermietende Eigentümer nicht in der…

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LG Bremen: Modernisierende Instandsetzung vs. Modernisierung

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1. Das Vorliegen einer modernisierenden Instandsetzung ist dann zu bejahen, wenn im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse die durch die Maßnahme erzielbaren Kosteneinsparungen in der Unterhaltung die durch sie entstehenden Investitionsmehrkosten in einem Zeitraum von 10 Jahren wenigstens aufwiegen. 2. Eine bauliche Veränderung i.S.d. § 22 II WEG (Modernisierung), die bereits mit 75 % der Stimmen alle stimmberechtigten Eigentümer beschlossen werden kann, ist dann gegeben, wenn sie ohne die Eigenart der Wohnanlage…

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OLG Hamm: Ausgezogener Ehegatte kann Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor Scheidung verlangen

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Überlässt ein Ehegatte nach der Trennung die gemeinsam gemietete Ehewohnung dem anderen Ehegatten zur alleinigen Nutzung, kann er bereits während der Trennung und nicht erst nach Rechtskraft der Scheidung verlangen, dass der in der Wohnung verbleibende Ehegatte an der gemeinsam gegenüber dem Vermieter abzugebenden Erklärung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB mitwirkt, durch die er bei der Scheidung aus dem Mietverhältnis ausscheidet. Der in der Wohnung bleibende Ehegatte…

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LG Lübeck: Schimmelbefall im Altbau

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1. Der Vermieter muss die Mietsache dem Mieter nicht nur in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen, sondern die Sache außerdem während der gesamten Vertragsdauer in diesem Zustand erhalten (§ 535 I 2 BGB). Maßstab der Erhaltungspflicht ist der dem Mieter nach dem Vertrag geschuldete vertragsgemäße Gebrauch. Bleibt der Zustand der Mietsache hinter dem danach geschuldeten Standard zurück, so kann der Mieter aufgrund der Erhaltungspflicht des Vermieters Erfüllung durch…

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