AG München: Kein eigenmächtiger Austausch von Fenstern bei Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft für Außenanstrich

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Der Austausch von Fenstern ist, sofern die Eigentümergemeinschaft für den Außenanstrich zuständig ist, in der Regel Sache der Eigentümergemeinschaft. Urteil v. 07.11.2014, Az. 481 C 12070/14 WEG

Author: RAe Kasburg und Klein

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