BGH: Berufsbedingter Wohnortwechsel kein Grund für Kündigung langfristigen Fitnessstudio-Vertrags
Ein berufsbedingter Wohnortwechsel berechtigt den Kunden eines Fitnessstudios grundsätzlich nicht dazu, seinen langfristigen Vertrag mit dem Studio außerordentlich zu kündigen. Urteil v. 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15