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BGH: Wirksamkeit eines Kontrahierungszwangs von Wohnungseigentümern zum Abschluss eines Betreuungsvertrages

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Im Rahmen eines Konzepts zum betreuten Wohnen ist ein in einer Teilungserklärung enthaltener Kontrahierungszwang unwirksam, durch den die Wohnungseigentümer zum Abschluss von Betreuungsverträgen mit einer Bindung von mehr als zwei Jahren verpflichtet werden sollen, wenn sie die Wohnung selbst nutzen, und der den einzelnen Wohnungseigentümern beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft keine angemessenen Spielräume für eine interessengerechte Ausgestaltung der Verträge einräumt. Urteil v. 10.01.2019, Az. III ZR 37/18

BGH: Fortgeltung des Wirtschaftsplans in einer WEG

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1. Die Wohnungseigentümer haben die Kompetenz zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll; eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, bedarf hingegen der Vereinbarung. 2. Der Verwalter wird weder durch einen konkreten Fortgeltungsbeschluss noch durch eine generelle Fortgeltungsvereinbarung von der Pflicht entbunden, auch für das folgende Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Urteil v. 14.12.2018,…

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BGH: Schadensersatzpflicht der Wohnungseigentümer und des Verwalters

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1. Hat ein einzelner Wohnungseigentümer Schäden an seinem Sondereigentum erlitten, weil eine Beschlussfassung über eine Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums unterblieben ist, können nur die übrigen Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein, nicht der Verband. 2. Ist die Willensbildung dagegen erfolgt und ein Beschluss gefasst worden, der jedoch nicht oder nur unvollständig durchgeführt wird, so scheidet sowohl eine Haftung der übrigen Wohnungseigentümer als auch eine Haftung des Verbandes aus; insoweit kann sich…

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LG Berlin: Mietminderung wegen Baulärms

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1. Erheblicher Baulärm berechtigt gemäß § BGB § 536 Abs. BGB § 536 Absatz 1 BGB zur Minderung, auch wenn er von einem Dritten verursacht ist und dem Vermieter diesem gegenüber keine Abwehr- oder Entschädigungsansprüche (gemäß § BGB § 906 BGB) zustehen. Das gilt erst recht, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine „Nachbarschaftsvereinbarung“ geschlossen hat, die den Dritten gegenüber dem Vermieter zum Schadensersatz wegen der baubedingten Beeinträchtigungen verpflichtet. 2….

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LG Frankfurt a. M.: Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage

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1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage bzgl. eines Negativbeschlusses über die Abwahl des Verwalters entfällt grds. mit Ablauf der Amtsperiode, für die dieser bestellt war, und zwar auch wenn der Verwalter erneut bestellt wird. 2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage entfällt grds., wenn die beklagten übrigen Eigentümer erklären, aus dem angefochtenen Beschluss keine Rechte mehr herleiten zu wollen. Urteil v. 17.01.2019, Az. 2-13 S 38/18