19. März 2019
RAe Kasburg und Klein
Obwohl einem einfachen Mietspiegel gemäß § 558c Abs. 1 BGB nicht die in § 558d Abs. 3 BGB vorbehaltene Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels zukommt, stellt er ein Indiz dafür dar, dass die dort angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben. Urteil v. 13.02.2019, Az. VIII ZR 245/17
5. März 2019
RAe Kasburg und Klein
1. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann grundsätzlich die Einräumung von Mitbesitz an die Eigentümergemeinschaft verlangen, wenn ein Raum zu Unrecht von einem Miteigentümer vereinnahmt, dieser also von diesem alleine genutzt und den übrigen Wohnungseigentümern der Mitbesitz vollständig entzogen wird. 2. An einer derartigen vollständigen Besitzentziehung fehlt es jedoch, wenn der besitzende Miteigentümer lediglich Teilflächen eines Dachbodens zum Abstellen von Gegenständen (bestimmungsgemäß) belegt. Beschluss v. 14.11.2018, Az. 36 S 12013/17
3. März 2019
RAe Kasburg und Klein
Im Rahmen eines Konzepts zum betreuten Wohnen ist ein in einer Teilungserklärung enthaltener Kontrahierungszwang unwirksam, durch den die Wohnungseigentümer zum Abschluss von Betreuungsverträgen mit einer Bindung von mehr als zwei Jahren verpflichtet werden sollen, wenn sie die Wohnung selbst nutzen, und der den einzelnen Wohnungseigentümern bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft keine angemessenen Spielräume für eine interessengerechte Ausgestaltung der Verträge einräumt. Urteil v. 10.01.2019, Az. III ZR 37/18
2. März 2019
RAe Kasburg und Klein
1. Ein Klageantrag dahingehend, dass der ehemalige Verwalter sämtliche Unterlagen herauszugeben habe, ist nicht vollstreckungsfähig und daher unzulässig. Die herauszugebenden Gegenstände sind vielmehr konkret zu bezeichnen, was ggfs. ein Vorgehen im Wege der Stufenklage erforderlich macht. 2. Der Anspruch auf Rechnungslegung (§ WEG § 28 Abs. WEG § 28 Absatz 4 WEG) kann i.d.R. nicht alleine mit den Jahresabrechnungen erfüllt werden, sondern geht darüber hinaus. Urteil v. 01.11.2018, Az. 2-13…
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1. März 2019
RAe Kasburg und Klein
Der aus § BGB § 541 BGB folgende Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert. Urteil v. 19.12.2018, Az. XII ZR 5/18