24. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Wohnungseingangstüren stehen grundsätzlich nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers, sondern zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet. Urteil vom 25.10.2013, Az. V ZR 212/12
24. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
1. Der Erwerber von Wohnungseigentum kann im formularmäßigen Bauträgervertrag nicht an Abnahmeerklärungen zum Gemeinschaftseigentum gebunden werden, die ein ihm vom Bauträger vorgegebener Sachverständiger oder der erste Verwalter abgeben. 2. Ebenso wenig kommt eine Bindung solcher Erwerber an bereits abgegebene Abnahmeerklärungen des Sachverständigen oder des Verwalters in Betracht, die ihren Bauträgervertrag erst nachher abschließen („Nachzügler“). Urteil vom 30.09.2013, Az. 1 U 18/12
24. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 307 I BGB unwirksam. Beschluss vom 12.09.2013, Az. VII ZR 308/12
24. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Eine in einem Mietvertrag enthaltene Kündigungsbeschränkung, die einer erleichterten Kündigung des Vermieters nach § 573a BGB entgegensteht, gilt auch für den Erwerber des vermieteten Wohnraums. Dieser tritt anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. Urteil vom 16.10.2013, Az. VIII ZR 57/13
23. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Laub vom Nachbarn ist ohne Anspruch auf einen nachbarrechtlichen Ausgleich zu dulden, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen den Charakter der Wohngegend prägt. Dies geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor. Wer das Wohnen im Grünen als Lagevorteil genieße, müsse auch den damit verbundenen Nachteil der erhöhten Grundstücksverschmutzung durch Laub in Kauf nehmen. Urteil vom 26.02.2013, Az. 114 C 31118/12