BGH: Bauträger-AGB zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Erstverwalter
Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 307 I BGB unwirksam. Beschluss vom 12.09.2013, Az. VII ZR 308/12
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