BGH: Bauträger-AGB zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Erstverwalter

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Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 307 I BGB unwirksam. Beschluss vom 12.09.2013, Az. VII ZR 308/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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