Archive: 20. Februar 2014

AG München: Hinreichend konkrete Einladung zur WEG-Versammlung

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Auch bei Zugrundelegung großzügiger Maßstäbe an die Einladung zur Versammlung muss der einzelne Wohnungseigentümer erkennen können, dass es um eine bestimmte Thematik in der Eigentümerversammlung gehen wird und möglicherweise eine Beschlussfassung hierüber erfolgen wird. Nur wenn er dieses erkennen kann, kann er zutreffend beurteilen, ob er an der künftigen Eigentümerversammlung teilnehmen wird oder nicht. AG München, Urteil vom 30.11.2012, Az. 481 C 15837/12 WEG

LG Berlin: Angemessenheit der Minderungsquote

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Für die Beurteilung der Angemessenheit der Minderungsquote kommt es nicht darauf an, ob diese für einen Schaden in einem Raum einer Wohnung dem Anteil entspricht, den die Fläche dieses Raumes an der Gesamtfläche ausmacht. Die Gesamtheit der Umstände ist zu würdigen, also die Schwere, das Ausmaß und die Folgen des Schadenseintritts sowie die Bedeutung des Raumes für die Nutzbarkeit der gesamten Wohnung. LG Berlin, Urteil vom 17.09.2012, Az. 67 S…

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