Archive: 24. Juli 2014

OLG Naumburg: Gemeinschaftspflicht der Mieter zum Winterdienst ohne klare Aufgabenteilung

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1. Obliegt mehreren Mietern eines Mehrfamilienhauses die gemeinschaftliche Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes und erleidet einer der Mieter auf dem bei Eisglätte nicht gestreuten bzw. sonst abgestumpften Privatweg auf dem Grundstück einen Unfall, so kommt eine Schadenersatzanspruch unter den Mitverpflichteten nicht in Betracht. Etwas Anderes gilt dann, wenn die Gemeinschaft eine klare Aufgabenteilung, z.B. durch Aufstellung eines Winterdienstplans, aufgestellt hat. 2. Die Verkehrssicherheit eines Fußweges ist ab dem Zeitpunkt sicherzustellen,…

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BGH: Überwiegender Vertragszweck ist maßgeblich für die Frage, ob die Vorschriften über Wohn- oder Geschäftsraum anwendbar sind

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Für die Frage, ob ein so genanntes Mischmietverhältnis, das sowohl eine Wohnnutzung als auch eine Nutzung für freiberufliche oder gewerbliche Zwecke umfasst, den Vorschriften der Wohnraummiete oder den der Geschäftsraummiete unterliegt, kommt es auf den überwiegenden Vertragszweck bei Vertragsschluss an. Urteil vom 09.07.2014, Az. VIII ZR 376/13

LG Nürnberg-Fürth: Sachmangel durch im Betrieb nicht erreichbare vereinbarte Motorleistung

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Beim Neuwagenkauf stellt die in der Kaufvertragsurkunde enthaltene Angabe der Motorleistung eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Ein Sachmangel liege daher vor, wenn die für die Motorleistung erforderliche Drehzahl im gewöhnlichen Fahrbetrieb nicht erreicht werden kann und die maximal zu erzielende Motorleistung um etwa 10% hinter der vereinbarten Motorleistung zurückbleibt. Urteil vom 06.05.2014, Az. 12 O 8712/12

OLG Oldenburg: Absender einer Gewinnzusage muss 20.000 Euro zahlen

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Wer Gewinnzusagen versendet, muss dem Empfänger den zugesagten Betrag zahlen. Als «Sender» einer Gewinnmitteilung im Sinne des zugrunde liegenden § 661a BGB gilt auch derjenige, der die Gewinnzusagen und Einladungsschreiben eingetütet und versandt hat, auch wenn er nur der Geschäftspartner, nicht aber der Betreiber des Postfachs ist, das als Absender auf der Gewinnmitteilung steht. Urteil vom 27.06.2014, Az. 11 U 23/11