BGH: Keine Verwertung der Mietsicherheit während des laufenden Mietverhältnisses
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten. BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az. VIII ZR 234/13