Archive: 14. Juli 2018

BGH: Haftung der Wohnungseigentümer für Schäden eines Sondereigentümers durch verzögerte Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

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1. Lehnen die Wohnungseigentümer es durch Beschluss ab, eine Maßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum durchzuführen, die ein Wohnungseigentümer zur Behebung von Schäden an seinem Sondereigentum verlangt, und erhebt der Wohnungseigentümer Anfechtungsklage und zugleich eine auf die begehrte Maßnahme bezogene Beschlussersetzungsklage, so werden Schadensersatzansprüche wegen einer verzögerten Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht dadurch ausgeschlossen, dass er nachfolgende Vertagungsbeschlüsse nicht anficht. 2. Trifft die Wohnungseigentümer ausnahmsweise eine Mitwirkungspflicht, ihr Stimmrecht dergestalt auszuüben, dass…

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BGH: Entgeltliche Überlassung gemeinschaftlicher Räume einer Miteigentümergemeinschaft an eines ihrer Mitglieder

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1. Überlässt eine Miteigentümergemeinschaft gemeinschaftliche Räume einem ihrer Mitglieder vertraglich gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung, kommt hierdurch regelmäßig ein (Wohnraum-)Mietverhältnis zustande. Auf ein derartiges Mietverhältnis sind die zum Schutz des Mieters vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden. 2. Dem wirksamen Zustandekommen eines solchen Mietvertrags steht nicht entgegen, dass der Miteigentümer hieran sowohl auf Mieterseite als auch – neben anderen Miteigentümern – auf Vermieterseite beteiligt ist. 3. Der Erwerber eines Miteigentumsanteils tritt in…

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BGH: Dauerhafte Änderung des Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers bedarf einer Änderung der Gemeinschaftsordnung

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1. Die dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und die dauerhafte Aufhebung eines solchen Rechts können die übrigen Wohnungseigentümer gegen den Willen des Sondernutzungsberechtigten nur nach Maßgabe von § 10 Abs. 2 S. 3 WEG und auf dem darin geregelten Weg einer Anpassung oder Änderung der Gemeinschaftsordnung herbeiführen. 2. Aus § 10 Abs. 2 S. 3 WEG kann sich auch ein Anspruch auf ersatzlose Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ergeben, allerdings nur…

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BGH: Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

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Feuchtigkeitsschäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums müssen saniert werden, wenn sie nicht völlig außer Verhältnis zu dem erzielbaren Nutzen für die Gebäudesubstanz im Allgemeinen und zu der konkreten Maßnahme im Besonderen stehen. Eine „Opfergrenze“ für einzelne Wohnungseigentümer ist nicht anzuerkennen. Urteil vom 04.05.2018, Az. V ZR 203/17