Archive: 16. Februar 2018

OLG Köln: Unitymedia darf Kunden-Router für Aufbau flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen

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Unitymedia Nordrhein-Westfalen darf die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals („WifiSpots“) nutzen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden („Opt in“) ist hierfür nicht erforderlich. Es muss aber für die Kunden die jederzeitige Möglichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen („Opt out“). Urteil vom 02.02.2018, Az. 6 U 85/17, nicht rechtskräftig

AG Dortmund: Keine Eigentumsbeeinträchtigung durch Abstellen eines Kinderwagens im Treppenhaus

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Eine Eigentumsbeeinträchtigung liegt durch das Abstellen eines Kinderwagens im Bereich des Zugangs zur Treppe zum Keller nicht vor. Hinsichtlich der Nutzung des Treppenhauses muss zwischen primären, sekundären und tertiären Nutzungsrechten unterschieden werden. Bei der Nutzung des Treppenhauses durch das Abstellen eines Kinderwagens handelt es sich nicht um die primäre Nutzung des Treppenhauses als Zuweg zur Wohnung, sondern um eine sekundäre Nutzung, die für das Wohnen zwar nicht unabdingbar erforderlich ist,…

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LG Frankfurt a.M.: Rechtsschutzbedürfnis für eine Protokollberichtigung

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Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Protokollberichtigung besteht jedenfalls dann nicht, wenn sich durch die begehrte Änderung die Rechtsposition des Klägers nicht rechtlich erheblich verbessern würde. Dies ist bei Mitteilungen über den Verlauf der Sitzung i.d.R. nicht der Fall. Beschluss vom 12.10.2017, Az. 2-13 S 107/17

LG Frankfurt a.M.: Freiliegende Heizungsrohre

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1. Gemäß § 7 I 3 HeizkostenV kann in Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Solche Regeln enthält das Beiblatt „Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe“ der VDI-Richtlinie 2077, das auch auf nicht freiliegende Leitungen Anwendung findet. 2. Jedoch sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 7…

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OLG Hamm: Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nach Gefühl reicht nicht

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Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügt laut Oberlandesgericht Hamm die bloße gefühlsmäßige Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten alleine nicht. Es sei so nicht möglich, zuverlässig zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß zu unterscheiden. Beschluss vom 24.10.2017, Az. 4 RBs 404/17