Archive: 17. Juni 2014

BGH: Natürlicher Astbruch ist ein hinzunehmendes Lebensrisiko

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Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Eine straßenverkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss daher bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen – wie z.B. bei der Pappel oder bei anderen Weichhölzern – ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können. BGH, Urteil…

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LG Detmold: Vom Mieter eingebrachte Pflanzen als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks

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Die grundsätzlich zugunsten des Mieters bestehende Vermutung, dass die Verbindung von ihm eingebrachter Anlagen regelmäßig nur zu einem vorübergeheden Zweck erfolgt, kann für Pflanzen nicht uneingeschränkt angewandt werden, da diese nach einigen Jahren nicht mehr ohne Schwierigkeiten und Risiken für ihren Bestand zu entfernen sind. LG Detmold, Urteil vom 26.03.2014, Az. 10 S 218/12

LG München I: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Parabolantenne

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Das Anbringen der Parabolantenne ist eine einmalige Verletzungshandlung, so dass der Anspruch auf deren Beseitigung gem. § 1004 BGB mit dem Anbringen dieser entsteht, womit die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Der Anspruch auf Duldung der Beseitigung ist hingegen nach § 903 BGB zu beurteilen. LG München I, Urteil vom 19.02.2014, Az. 15 S 4624/13