VGH Mannheim: Nachbar kann bei baurechtswidrigem Grenzbau im Regelfall Abbruch-Anordnung verlangen

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Hält eine ohne Baugenehmigung errichtete bauliche Anlage (hier: Grenzgarage) die nach der Landesbauordnung vorgeschriebene Mindest-Abstandsfläche zum Nachbargrundstück nicht ein und ist eine Ausnahme von den Vorschriften über Abstandsflächen nicht zulässig, kann der dadurch in seinen Rechten verletzte Nachbar in der Regel verlangen, dass die Baurechtsbehörde den Abbruch dieser Anlage anordnet. Urteil vom 24.03.2014, Az. 8 S 1938/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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