OLG Saarbrücken: Zahlungspflicht aus einem Mietvertrag entfällt bei einer vorzeitigen Räumung des Mieters nicht
Die Zahlungspflicht aus einem Mietvertrag entfällt bei einer vorzeitigen Räumung des Mieters nicht. Urteil vom 22.04.2015, Az. 2 U 22/14
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