OLG Köln: Bloßes Aufnehmen und wieder Weglegen eines Handys ist keine verbotene Nutzung am Steuer
Ein Autofahrer, der sein Mobiltelefon während der Autofahrt lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen, erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung des Handys während der Fahrt im Sinne des § 23a Abs. 1a StVO. Beschluss vom 07.11.2014, Az. III-1 RBs 284/14
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