OLG Köln: Bloßes Aufnehmen und wieder Weglegen eines Handys ist keine verbotene Nutzung am Steuer

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Ein Autofahrer, der sein Mobiltelefon während der Autofahrt lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen, erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung des Handys während der Fahrt im Sinne des § 23a Abs. 1a StVO. Beschluss vom 07.11.2014, Az. III-1 RBs 284/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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