OLG Koblenz: Eigenmächtiger Rückschnitt grenzübergreifender Bäume als Selbsthilfe erlaubt
Hat ein Grundstückseigentümer vergeblich alles versucht, was man nur versuchen kann, um seinen Nachbarn zum Beschneiden der über die gemeinsame Grenze herausragenden Bäume zu bewegen, so darf er die Arbeiten selbst vornehmen. Die Kosten hat dann der Eigentümer der Bäume zu tragen. Beschluss v. 08.10.2013, Az.: 3 U 631/13.
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