OLG Hamm: Silberfischchen in gebrauchter Wohnung sind kein Sachmangel
Der Erwerber einer gebrauchten Eigentumswohnung kann nicht erwarten, dass diese Wohnung völlig frei von Silberfischchen ist. In der Begründung verweist das Gericht darauf, dass es bei einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie nicht ungewöhnlich sei, dass ein Grundbestand von Silberfischchen vorhanden ist. Allein dieser begründe keinen Mangel. Urteil vom 12.06.2017, Az. 22 U 64/16
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