OLG Hamburg: Rechtzeitigkeit einer per Einschreiben mit Rückschein zugestellten Kündigung

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Vereitelt der Mieter den Zugang einer per Einschreiben mit Rückschein verschickten Kündigung, indem er trotz Erhalt des Benachrichtigungsscheins das Kündigungsschreiben nicht bei der Post abholt, und ist der Vermieter deshalb verpflichtet, unverzüglich einen neuen Versuch zu unternehmen, die Kündigung in den Machtbereich des Mieters zu bringen, kann eine erneute Zustellung durch den Vermieter 13 Tage nach dem Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabholung des Kündigungsschreibens noch rechtzeitig sein. Urteil vom 24.04.2013, Az. 8 U 41/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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