OLG Düsseldorf: Aufklärungspflicht über Bambuswurzeln beim Hausverkauf

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Den Verkäufer eines Hausgrundstücks trifft eine Aufklärungspflicht über die Durchsetzung des gesamten Erdreichs des Gartens der Immobilie mit Bambuswurzelwerk, da die Verwilderung der Bambuswurzeln zu einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des Gartens führt und mit Gefahren der Beeinträchtigung der sonstigen Bepflanzung und für das Haus verbunden ist. Urteil vom 29.04.2014, Az. I–21 U 82/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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