LG Koblenz: Überbürdete Instandsetzungspflicht umfasst auch erstmalige Herstellung
Regelt die Teilungserklärung, dass die Instandhaltung und Instandsetzung namentlich der Außenfenster in einer Sondereigentumseinheit vom jeweiligen Sondereigentümer auf eigene Rechnung vorzunehmen ist, umfasst dies auch die Pflicht zur Beseitigung anfänglicher Mängel, also insoweit auch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Erstherstellung der Fenster durch den Sondereigentümer. Beschluss vom 03.07.2014, Az. 2 S 36/14 WEG
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