LG Hamburg: Keine Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft zur Bestellung eines zweiten Verwalters § 10 WEG
Der Eigentümerversammlung fehlt die Beschlusskompetenz, einen (formal) zweiten Verwalter zu bestellen, sofern für die gesamte Eigentümergemeinschaft ein solcher schon wirksam bestellt ist; eine solche Beschlussfassung ist auf etwas rechtlich Unmögliches gerichtet, weil die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für sich nur einen Verwalter wirksam bestellen kann.
LG Hamburg, Urteil vom 15.11.2012
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