LG Düsseldorf: Mangelhafte Mietsache infolge des Wegfalls des zuvor durch die Außenrollläden bewirkten Sicht- und Sonnenschutzes
Die Mietsache ist mangelhaft, da wegen des Wegfalls des zuvor durch die Außenrollläden bewirkten Sicht- und Sonnenschutzes, der auch durch die Wärmedämmung ohne das Anbringen von Innenjalousien nicht kompensiert wird, die Mietsache nicht mehr dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Urteil vom 18.06.2014, Az. 23 S 241/13
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