LG Düsseldorf: Keine Kaufpreisrückzahlung wegen Audi-Manipulationssoftware
Der Käufer eines mit einer sogenannten Abgas-Manipulationssoftware ausgestatteten Fahrzeugs kann ohne vorheriges Setzen einer Nacherfüllungsfrist nicht wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn das Autohaus von sich aus eine technische Nachbesserung angeboten hat. Urteil v. 23.08.2016, Az. 6 O 413/15
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