LG Berlin: Vermieter muss in Nebenkostenabrechnung Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen erteilen
Ein Mieter kann von seinem Vermieter verlangen, in einer Betriebskostenabrechnung bestimmte Kosten so aufzuschlüsseln, dass der Mieter zum Zweck der Steuerersparnis gegenüber dem Finanzamt haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug bringen kann. Urteil v. 18.10.2017, Az. 18 S 339/16
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