LG Berlin: Fristlose Kündigung aufgrund der rechtswidrigen Aufbewahrung einer Waffe in der Mietwohnung
Eine fristlose Kündigung des Mieters ist gerechtfertigt, wenn dieser rechtswidrig eine Waffe und ein Magazin mit Munition in der von ihm gemieteten Wohnung aufbewahrt, da er dadurch besonders schwerwiegend gegen seine vertraglichen Obhutspflichten als Mieter verstößt und zugleich den Hausfrieden nachhaltig stört. Beschluss vom 25.06.2018, Az. 65 S 54/18
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