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BGH: Pflicht des Vermieters, teilweise nicht zu öffnende Fensteraußenflächen einer (Loft-)Wohnung des Mieters zu reinigen

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Den Vermieter trifft keine Pflicht, teilweise nicht zu öffnende Fensteraußenflächen einer (Loft-) Wohnung des Mieters zu reinigen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Der Vermieter schuldet dem Mieter keine Erhaltung der Mietsache in einem jeweils gereinigten Zustand, da bloße Reinigungsmaßnahmen nicht Bestandteil der Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflicht des Vermieters sind. Beschluss v. 21.08.2018, Az. VIII ZR 188/16

LG Dortmund: Eigentümerversammlung auch in der Waschküche

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1. Fehlt es an einer Bestimmung der Wohnungseigentümer zu Ort und Zeit der Versammlung, unterfallen die Wahl von Versammlungsort und -stätte sowie von Versammlungstag und -zeit dem Gestaltungsspielraum des Einberufenden, also regelmäßig des Verwalters. Die von ihm bei der Auswahl einzuhaltenden Ermessensgrenzen ergeben sich aus der Funktion der Wohnungseigentümerversammlung als Ort der gemeinsamen, nichtöffentlichen Willensbildung, an dem möglichst allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen ist. 2. Wählt der Einberufende einen…

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BGH: Gebrauchsgewährungs- und -erhaltungspflicht des Vermieters bzgl. eines in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses

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1. Ist eine Mietwohnung mit einem sichtbaren Telefonanschluss ausgestattet, umfasst die Erhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auch die Verpflichtung, einen Defekt der Telefonleitung zu beseitigen und den zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand wiederherzustellen. 2. Dies gilt auch, wenn sich die defekte Leitung außerhalb des Mietobjekts befindet, da die Instandhaltungspflicht des Vermieters sich auf die nicht ausdrücklich mitvermieteten Hausteile erstreckt, die, wenn auch nur mittelbar,…

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BGH: Mietminderungsrecht bei Einhaltung des im Errichtungszeitpunkt der Wohnung üblichen Bauzustands («Schimmelpilzgefahr»)

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1. Wärmebrücken in den Außenwänden einer Mietwohnung und eine deshalb – bei unzureichender Lüftung und Heizung – bestehende Gefahr einer Schimmelpilzbildung sind, sofern die Vertragsparteien Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Mietsache nicht getroffen haben, nicht als Sachmangel der Wohnung anzusehen, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht. 2. Welche Beheizung und Lüftung einer Wohnung dem Mieter zumutbar ist, kann…

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