BGH: Zustimmung zur Erhöhung der Nettomiete
Ein einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche der gemieteten Wohnung ohne eigene positive Angaben genügt im Mieterhöhungsverfahren nicht den Anforderungen an ein substantiiertes Bestreiten des Mieters. Urteil v. 31.05.2017, Az. VIII ZR 181/16
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