BGH: Versuchter Betrug durch Betreiben von «Abo-Fallen» im Internet
Wird durch die Gestaltung einer Internetseite absichtlich verschleiert, dass ein Nutzer ein kostenpflichtiges Abonnement der angebotenen Leistung eingeht, stellt dies eine betrügerische Täuschungshandlung dar. Urteil v. 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12
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