BGH: Vermieter kann bei Verletzung von Kontrollpflichten für Infektion durch Legionellen im Trinkwasser haften
Erkrankt der Mieter einer Wohnung wegen Legionellen im Trinkwasser an einer Lungenentzündung, kann er Ansprüche gegen den Vermieter haben, wenn dieser seiner Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers nicht ausreichend nachgekommen ist. Eine Haftung kommt möglicherweise auch für Fälle in Betracht, die vor dem Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 liegen. Urteil vom 06.05.2015, Az. VIII ZR 161/14
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