BGH: Vermieter dürfen Wohnraum fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen
Die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung verbunden werden, ohne dass die ordentliche Kündigung wegen der Gestaltungswirkung der fristlosen Kündigung „ins Leere“ läuft. Urteile vom 19.09.2018, Az. VIII ZR 231/17 und 19.09.2018, Az. VIII ZR 261/17
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