BGH: Unterlassungsanspruch eines Mieters gegen Rauchen auf Nachbarbalkon möglich
Ein Mieter, der sich durch den von einem tiefer gelegenen Balkon aufsteigenden Zigarettenrauch im Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt fühlt und zudem Gefahren für seine Gesundheit durch Passivrauchen befürchtet, kann von dem anderen Mieter grundsätzlich verlangen, das Rauchen während bestimmter Zeiten zu unterlassen. Allerdings ist dies nur bei wesentlichen Beeinträchtigungen oder nachweisbarer Gefahr einer Gesundheitsbeeinträchtigung möglich. Urteil vom 16.01.2015, Az. V ZR 110/14
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